T8 CCR 3203 (a) Der Arbeitgeber setzt sich nicht durch soziale Distanzierung und maskiert das Tragen. Mitarbeiter, die das Gerät I.B. Gabelstapler ohne ordnungsgemäße Schulung und/oder unter Alkoholeinfluss betreiben. Der Beschwerdeführer gibt auch an, dass Alkohol oft offen auf dem Parkplatz des Arbeitgebers konsumiert wird. Gefahrenlage: 1665…
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