Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 16
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-13
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 16
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-13
Bemerkungen
Kommentar
