1. Der Arbeitgeber erlaubt Arbeitnehmern, bei denen bekannt ist oder der Verdacht besteht, COVID-19 zu haben, sich zur Arbeit zu melden und nicht unter Quarantäne zu stellen. Das Gebäude ist sehr dreckig und eine Ratte wurde in der Toilette gefunden. Lkw-Fahrer durften im Büro- und Containergebäude rauchen.…
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