Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckung wird vom Management, insbesondere im Nachtschicht, nicht durchgesetzter. b) Gemeinsame Bereiche und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert, insbesondere…
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