Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Keine physischen Barrieren (d. h. klares Plexiglas) für Mitarbeiter, die sich Arbeitsbereiche teilen oder innerhalb von 6 Fuß voneinander arbeiten. b.) Soziale Distanzierung wird zwischen den Mitarbeitern…
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