1. Gabelstaplerfahrer verwenden keine Hupen, insbesondere in toten Winkeln, und haben Fußgänger fast getroffen. Das Hitzestressprogramm des Arbeitgebers ist insofern unzureichend, als Wasser am Arbeitsplatz nicht verfügbar ist. Der Arbeitgeber benötigt Gesichtsbedeckungen, erzwingt jedoch nicht das Tragen von Gesichtsbedeckungen für Gabelstaplerfahrer.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 2…
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 2…
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