Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Arbeitnehmer, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich melden und bei der Arbeit bleiben. b) Die Einrichtung wurde nicht…
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