1. Der Arbeitgeber setzt keine Anforderungen an die soziale Distanzierung ein, um sechs Fuß Abstand zu halten, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Der Arbeitgeber stellt keine PSA oder Reinigungs- und Sanitärbedarf zur Verfügung. GEFAHRENLAGE: Überall in der Anlage. 10.04.2020 cg
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt:…
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