1) Der Arbeitgeber bereinigt keine Arbeitsbereiche, auf die ein Mitarbeiter zugreifen kann, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde. 2) Mitarbeiter, die möglicherweise mit einem Mitarbeiter in Kontakt gekommen sind, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde, werden nicht informiert.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 25
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 25
Quelle:…
12
Bemerkungen
Kommentar
