1.) Im zweiten Stock des Gebäudes 5 im D0-Anhang verfügen Mitarbeiter, die heiße Polymerleitungen reinigen, nicht über eine ausreichende Belüftung, um die Ansammlung von Reizdämpfen und Gasen zu verhindern. Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am…
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1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Geteilte Gabelstapler werden zwischen den Verwendungen verschiedener Arbeitnehmer nicht gereinigt und desinfiziert. 2) Mitarbeiter, die in der Pack-Out-Abteilung arbeiten, betreiben Gabelstapler mit undichte Hydraulikflüssigkeit, inoperable Lichter…
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