Der Arbeitgeber führt keine Vorkehrungen durch, um die Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Verwaltungs- und Arbeitstechnikkontrollen sind nicht vorhanden, um eine angemessene soziale Distanzierung innerhalb des Büros zu ermöglichen. b) Angemessene Verwaltungs- und Arbeitspraxis Es gab keine Kontrollen,…
31
Bemerkungen
Kommentar
