1) Es wurde berichtet, dass das Management nicht verlangt, dass Gesichtsbedeckungen jederzeit von Mitarbeitern und Managern im Wohnungsbereich getragen werden müssen. Diese Bedingung hat die Mitarbeiter COVID-19-Gefahren ausgesetzt, die gegen 29 CFR 1910.132 entgegenstehen. 2) Es wurde berichtet, dass das Management die soziale Distanzierung nicht in der
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gesamten Einrichtung und im Wohnungsbereich durchsetze. Diese Bedingung hat Mitarbeiter im Gegensatz zu 5 (a) (1) des OSHA Act den Gefahren von COVID-19 ausgesetzt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Datum des Keines: 2020-12-01
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