1. Im Lager zur Vorbeugung von COVID19-Infektionen verlangt der Arbeitgeber nicht, dass die Mitarbeiter die Anforderungen an die soziale Distanzierung einhalten, und verlangt von den Mitarbeitern keine Gesichtsbedeckungen.
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-09
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-09
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