1) Es wurde der OSHA gemeldet, dass der Arbeitgeber kein Screening von Arbeitnehmern auf Symptome als Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeleitet hat.
2) Die Böden in der gesamten Küche sind beschädigt oder gebrochen, wodurch eine Stolper-/Sturzgefahr für Mitarbeiter in diesem Bereich entsteht.