Der Arbeitgeber unterhielt kein wirksames Programm zur Verhütung von Verletzungen und Krankheiten, da der Arbeitgeber nicht dafür gesorgt hat, dass COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen der staatlichen Exekutive und der örtlichen Gesundheitsbehörde am Arbeitsplatz in den folgenden Fällen befolgt werden:
1. Der Arbeitgeber hat keine individuellen Kontrollmaßnahmen…
1. Der Arbeitgeber hat keine individuellen Kontrollmaßnahmen…
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