1) Der Arbeitgeber hat die verbindliche Gesichtspolitik nicht mit allen Mitarbeitern durchgesetzt (über Servicegespräche), wenn eine soziale Distanzierung nicht möglich ist, um sich vor der Ausbreitung von COVID-19 zu schützen. 2) Der Arbeitgeber hat keine Ausbildung durchgeführt oder die Notwendigkeit bekräftigt, sich an die CDC-Richtlinien zu halten,…
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Mitarbeiter in der gesamten Anlage sind nicht verpflichtet, Gesichtsmasken zu tragen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-07-30
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