3203 a) (4) Der Arbeitgeber unterließ die Arbeitnehmer nach bestätigtem Fall nicht über eine potenzielle Exposition gegenüber COVID-19 zu informieren.
3203 a) (4) Der Arbeitgeber hat nach einem bestätigten Fall keine Vorsichtsmaßnahmen zur Infektionskontrolle eingeleitet.
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-06-08
3203 a) (4) Der Arbeitgeber hat nach einem bestätigten Fall keine Vorsichtsmaßnahmen zur Infektionskontrolle eingeleitet.
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-06-08
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