Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz durch: Der Arbeitgeber durchsetzt das Tragen von Gesichtsmasken/Bedeckungen für Arbeitnehmer gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs und dem DOLI/VOSH-Notfallstandard Temporary nicht (16VAC25-220).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 3
Quelle:…
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