1) Der Arbeitgeber führt keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz durch:
a) Weder Mitarbeiter noch Kunden sind verpflichtet, Masken oder Gesichtsverkleidungen innerhalb des Betriebs gemäß den CDC-Richtlinien oder dem Gouverneur zu tragen?s Executive Orders.