1). Mitarbeiter können Gefahren im Zusammenhang mit der beruflichen Exposition gegenüber dem SAR-CoV-2-Virus ausgesetzt sein, da Mitarbeiter, die positiv getestet wurden, während ihrer Quarantänezeit nicht außerhalb des Geländes bleiben. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1200
Quelle:…
Mehr sehen