Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht in Übereinstimmung mit der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt.