1. Der Arbeitgeber benötigt oder stellt keine PSA (persönliche Schutzausrüstung) wie, aber nicht beschränkt auf N95-Masken für geimpfte oder ungeimpfte Mitarbeiter zur Verfügung, die an COVID19-Aktivitäten (Coronavirus-Krankheit) beteiligt sind; Mitarbeiter Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Coronavirus-Krankheiten in der gesamten Einrichtung aussetzen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 35
Quelle:…
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