1. Der Arbeitgeber kontaktiert das örtliche Gesundheitsbezirk nicht, wenn bestätigt wird, dass Arbeitnehmer das COVID-19-Virus haben. Der Arbeitgeber hat die Einrichtung zur Tiefenreinigung und Desinfektion nicht geschlossen, als ein Mitarbeiter positiv auf das COVID-19-Virus getestet wurde. Die Mitarbeiter werden nicht darüber informiert, dass sie möglicherweise dem COVID-19-Virus…
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